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Einreisebestimmungen lt. Auswärtigem Amt
Zur Einreise wird im Normalfall ein Reisepass benötigt. Der deutsche Kinderausweis muss mit einem Lichtbild versehen sein. Der Eintrag von Kindern in den Reisepaß eines Elternteils ist (auch ohne Lichtbild) zwar grundsätzlich ausreichend. Es wird jedoch die Vorlage eines Kinderausweises oder eigenen Reisepasses empfohlen. Die vorherige Einholung eines Visums ist nicht erforderlich. Nach der Einreise können sich Besucher bis zu 3 Monate in Tunesien aufhalten. Der von den tunesischen Grenzbehörden ausgegebene Einreisenachweis "Carte de visiteur non-résident" ist sorgfältig aufzuheben und bei Wiederausreise vorzulegen. Von der Vorlagepflicht eines Reisepasses kann bei der Einreise abgesehen werden, wenn der deutsche Reisende stattdessen einen Personalausweis und Buchungsunterlagen zu einer Pauschalreise mit sich führt (Hin- und Rückflugticket zuzügl. Hotelvoucher für die Dauer des vorgesehenen Aufenthalts).
Ärztliche Hinweise
Impfschutz: Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann im Einzelfall ein Impfschutz auch gegen Tollwut und / oder Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden. Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt. HIV / Aids ist weltweit ein Problem und kann eine Gefahr für alle sein, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können dann ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen.
Zollhinweise des Auswärtigen Amtes
In Tunesien gelten strenge Devisenbestimmungen. Dinarbeträge dürfen weder ein- noch ausgeführt werden. Devisen müssen bei der Einreise deklariert werden, soweit der Gegenwert 1.000 TD übersteigt.
Neue Rufnummern für den Bürgerservice des AA
Mitte 2001 hat der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes seine Dienste aufgenommen und verzeichnet seitdem eine große positive Resonanz. Anfragen zu Reise- und Sicherheitshinweisen werden hier genauso beantwortet wie z. B. auch Visabestimmungen für Ausländer. In diesem Zusammenhang möchten wir Ihnen heute mitteilen, daß sich die Rufnummern des Bürgerservices geändert haben. Sie können unsere Kollegen in Berlin zukünftig wie folgt erreichen:
Telefon: (030) 5000-2000
Fax: (030) 5000-51000
e-mail: buergerservice@auswaertiges-amt.de oder buergerservice@diplo.de