EU plant eine Erneuerung des Pauschalreisegesetzes

Kaum zu glauben, aber die aktuelle Pauschalreise-Richtlinie stammt aus dem Jahr 1990! Die Onlinebuchung von Reisen gab es damals praktisch noch nicht. Stattdessen wälzten die Erholungshungrigen stundenlang Kataloge und buchten um die Ecke beim Reisebüro ihres Vertrauens. Auch die Art, wie Pauschalreisen gebucht werden, hat sich seitdem gravierend geändert. Viele Kunden bevorzugen mittlerweile selbst zusammengestellte Reisen und greifen nicht mehr auf ein Komplettpaket von einem Veranstalter zurück. Dadurch kam es zu einer unklaren Rechtslage, was die EU-Kommission nun durch eine Novellierung des Pauschalreisegesetzes ändern will.Stellt sich ein Kunde zum Beispiel Flug und Hotel in einem Online-Reisebüro bei verschiedenen Anbietern zu einer Pauschalreise zusammen, kann er bei Reklamationen Probleme haben. Denn welches Unternehmen für was haftet, ist in diesem Falle nach derzeitigem Recht nicht verbindlich geregelt. Brüssel will nun dieses individuelle Pauschalreisen den klassischen Pauschalreisen rechtlich gleichstellen. So sollen Haftungsansprüche bei Reisemängeln problemlos an der richtigen Adresse landen.

Die geplante Novellierung enthält weitere verbraucherfreundliche Verbesserungen, die viel Geld sparen könnten. Der Unsitte, nach der Buchung die Preise übermäßig zu erhöhen, will die EU ein Ende bereiten. Maximal zehn Prozent Aufschlag sollen es in ganz Europa sein. In Deutschland wird nach derzeitigem Stand die jetzt schon gültige Höchstgrenze von fünf Prozent beibehalten. Spart der Veranstalter bei der Durchführung der Reisen, weil etwa die Hotelpreise zwischenzeitlich gesunken sind, sehen die EU-Pläne sogar eine Weitergabe an die Kunden vor.

Mehr Rechte für die Verbraucher plant die Europäische Kommission auch im Hinblick auf Entschädigungen und Stornierungen. So soll es Schadenersatz nicht nur für handfeste Reisemängel geben, etwa wenn statt des gebuchten Zimmers mit Meerblick nur noch die Landseite zur Verfügung stand, sondern auch für die verlorene Urlaubsfreude. Stornos aufgrund von plötzlichen Aufständen, Terroranschlägen oder Naturkatastrophen im Reiseland will Brüssel kostenlos ermöglichen. Für Absagen aus anderen Gründen soll es eine Höchstgrenze für die Stornogebühren geben, die den tatsächlichen Kosten des Reiseanbieters entspricht.

Ob die EU-Pläne in dieser Form umgesetzt werden können, ist fraglich. Für alle Reisenden ist die Novellierung an sich aber eine gute Sache, denn wer will im Internet-Zeitalter schon mit einem Gesetz aus der digitalen Steinzeit leben.

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