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Marokko Charterflüge


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Einreisebestimmungen lt. Auswärtigem Amt
Deutsche Staatsangehörige können für touristische Zwecke bis zu 3 Monate visumsfrei nach Marokko einreisen. Grundsätzlich benötigen deutsche Staatsangehörige zur Einreise in Marokko einen Reisepass, der ab Einreise noch 6 Monate gültig ist. Ausnahmen gelten für Pauschaltouristen, die im Rahmen einer Gruppenreise einreisen. Je nach Absprache mit dem Reiseinstitut reicht hier der Personalausweis. Der Reisende sollte sich vor Antritt der Reise jedoch beim Veranstalter informieren.Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt. Ab dem 3. Lebenjahr muss ein Lichtbild angebracht sein. Der Eintrag des Kindes in einen Reisepass der Eltern ist gleichfalls ausreichend. Auch hier muss ab dem 3. Lebensjahr ein Lichtbild angebracht werden.

Ärztliche Hinweise
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt als sinnvollen Impfschutz: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B-. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz gegen Tollwut und Typhus sinnvoll sein.
HIV / Aids ist im Lande wohl kein besonders großes Problem, aber wie in Europa eine gewisse Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes, nichts lau aufgewärmtes) und konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten zum Teil auch gefährlichen Durchfälle und viele Infektionserkrankungen ganz vermieden werden.


Terrorismushinweis des Auswärtigen Amtes
Das Auswärtige Amt rät dringend, auf Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung zu achten. Reisehinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts.

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