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Weltweiter Hinweis
15. März 2004
Die Bombenanschläge in Madrid vom 11. März, denen mindestens 200 Personen zum Opfer gefallen sind, haben gezeigt, dass auch Mitgliedstaaten der Europäischen Union Ziel schwerster terroristischer Attentate sein können. Gleiches gilt für die Vereinigten Staaten, für Russland und für den internationalen Luft- und Seeverkehr. Weiterhin besonders hoch ist die Gefahr von Anschlägen jedoch im Nahen und Mittleren Osten und in Afghanistan.
Als vorrangige Ziele müssen Orte mit Symbolcharakter gelten. Dazu zählen religiöse Versammlungsorte, Regierungsgebäude, Verkehrsinfrastrukturen oder Wirtschafts- und Tourismuszentren sowie Orte mit großen Menschenansammlungen.
Reisende sollten sich bei ihren Planungen auf erhöhte Sicherheitsmaßnahmen einstellen und mit längeren Abfertigungszeiten auf Flughäfen und an den EU-Außengrenzen rechnen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Stand: 11. August 2003
Portugal ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.
Deutsche können demnach mit einem gültigen oder seit höchstens einem Jahr ungültig gewordenen deutschen Reisepass oder einem gültigen Personalausweis nach Portugal einreisen.Deutsche Kinderausweise werden uneingeschränkt anerkannt; Kinder unter 16 Jahren können auch einreisen, wenn sie im Pass eines sie begleitenden Elternteils eingetragen sind.
Informationen: Auswärtiges Amt