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Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Stand: 6. Juni 2003
Deutsche Staatsangehörige können mit Reisepass oder Personalausweis nach Spanien einreisen. Für Kinder bis zum vollendeten sechzehnten Lebensjahr ist die Einreise mit Kinderausweis oder mit Eintragung in den Reisepass eines Elternteils möglich.
Einzige Ausnahme: Die Fluggesellschaft Ryanair, die von Irland aus operiert, verlangt auf allen Flügen für Passagiere jeden Alters Lichtbildausweise, d.h. auch für Kinder unter 10 Jahren. Auch eine Eintragung im Pass der Eltern genügt nicht.
Gemäß des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates vom 13. Dezember 1957 ist die Einreise auch mit einem weniger als ein Jahr abgelaufenen Reisepass oder Kinderausweis möglich.
Der vorläufige Personalausweis und das Reisedokument für Ausländer werden anerkannt.
Alleinreisende Minderjährige sollten eine Vollmacht der Eltern (möglichst mit spanischer Übersetzung) mit sich führen.
Entnommen: Hinweise der Deutschen Botschaft in Spanien